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Gesetzliche und private Krankenversicherung – welche Unterschiede ergeben sich daraus beim Zahnarztbesuch?

Ob Prophylaxe, Wurzelbehandlung oder Zahnersatz: Die zahnmedizinische Versorgung ist ein wichtiger Baustein Ihrer Gesundheit. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sorgt in Deutschland dafür, dass sich jeder Mensch ein Mindestmaß an zahnärztlichen Vorsorge- und Behandlungsleistungen leisten kann. Die privaten Krankenversicherungen (PKV) decken darüber hinaus – je nach Versicherer und Tarif – weiterführende Leistungen beim Zahnarzt ab und übernehmen teils auch kostenintensive Behandlungen zu hohen Anteilen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Unterschiede zwischen GKV und PKV im Hinblick auf den Zahnarztbesuch genauer. 

Inhaltsverzeichnis

Leistungsumfang der Krankenversicherungen

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen durch das Sozialgesetzbuch vorgegeben. Hier lautet die Vorgabe wie folgt: “Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein”.

Was bedeutet dies genau für die gesetzlich versicherten Patienten? Ausreichend bedeutet in der Schule Note 4, zweckmäßig und wirtschaftlich bietet besonders im Gesundheitsbereich häufig auch Diskussionsspielraum.

Fakt ist: qualitativ hochwertige Zahnmedizin nach aktuellen wissenschaftlichen Standards ist ohne Eigenanteil bei gesetzlich versicherten Patienten nicht möglich. Daher empfehlen wir, sich mit dem Thema Zahnzusatzversicherungen zu beschäftigen.

Bei privaten Krankenversicherungen kann man keine allgemeine Aussage treffen. Der Leistungsumfang variiert stark abhängig vom jeweiligen Anbieter und Tarif. Hier bietet es sich an vor umfangreichen Behandlungen einen Kostenvoranschlag bei der Krankenversicherung einzureichen, um die genaue Kostenübernahme abzuklären. 

Die Bedeutung des Bonushefts für die gesetzliche Krankenversicherung

Ein weiterer Unterschied zwischen GKV und PKV ist im sogenannten Bonusheft der gesetzlichen Krankenversicherungen zu finden. Dabei handelt es sich um ein kleines Heftchen, in dem Versicherte Stempel sammeln, um nachzuweisen, dass sie die von der Versicherung empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen haben. Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Zahnersatz-Zuschuss der GKV nach fünf Jahren von 60 % auf 70 % und nach zehn Jahren auf maximale 75 %. Bei den privaten Krankenkassen gibt es hierzu kein Äquivalent. 

Härtefallregelung: Ausnahmefall bei gesetzlich Versicherten

Noch ein Unterschied: Nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Härtefallregelung. Diese greift bei Geringverdienern, Sozialhilfeempfängern und gegebenenfalls auch bei BAföG-berechtigten Studenten, also vereinfacht gesagt bei Personen, für die die Selbstbeteiligung an den Kosten für die Zahnersatz-Regelversorgung eine unzumutbare finanzielle Belastung darstellt. Ab welchen Einkommensgrenzen die Härtefallregelung gilt, wird jedes Jahr neu berechnet. Für Alleinstehende liegt die Grenze 2024 bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.414 Euro. Liegt nachweislich ein solcher „Härtefall“ vor, bewilligt die GKV einen Zuschuss zum Zahnersatz entsprechend der Regelversorgung, der anstelle der 60 % bis zu 100 % der Kosten abdeckt. 

Fazit: Gravierende Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Im direkten Vergleich offenbaren sich im Hinblick auf den Zahnarztbesuch zahlreiche Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Für Patienten, welche Interesse an einer qualitativen hochwertigen & ästhetischen Versorgung haben, bietet die private (Zusatz-) Versicherung häufig mehr Möglichkeiten 

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ihrzahnarzt

Autor:

Dr. Maximilian Dörfler

Dr. Dörfler ist im Bamberger Sandgebiet aufgewachsen, hat sein Zahnmedizinstudium in Regensburg absolviert und anschließend an verschiedenen Orten, darunter auch im Universitätsklinikum Regensburg, gearbeitet. Nach einer prägenden Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Oralchirurgie erfüllt er nun seinen Traum mit der Eröffnung der Praxis "Mundhandwerk", in der er modernste Zahnmedizin in angenehmer Atmosphäre anbietet, insbesondere im Bereich Implantologie und Knochenaufbau.

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